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Pressemitteilung

ÖDP Berlin klagt gegen Abgeordnetenhaus: Pflicht zum Unterschriftensammeln sofort aussetzen!

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat beim Berliner Verfassungsgerichtshof Klage gegen das Abgeordnetenhaus erhoben, weil das Parlament es bislang unterlassen hat, das Wahlrecht an die Corona-Lage anzupassen und die Hürden für eine Wahlteilnahme zu senken. Durch dieses Versäumnis werden alle Parteien, die keinen Sitz im Abgeordnetenhaus haben, unverhältnismäßig benachteiligt.

Laut Landeswahlgesetz müssen Parteien, die zur Abgeordnetenhauswahl und zu BVV-Wahlen antreten möchten, bisher aber nicht im Bundestag oder im Abgeordnetenhaus vertreten sind, die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung dadurch nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen. Wenn eine Partei zur Abgeordnetenhauswahl mit ihrer Landesliste antreten will, muss sie zunächst einmal 2.200 Unterschriften von wahlberechtigten Berlinern und Berlinerinnen einreichen. Auch für jede Wahlkreiskandidatur und für jede BVV-Bezirksliste sind weitere Unterschriften vorzulegen.

Die ÖDP weist in ihrer Organklage darauf hin, dass in Zeiten der Covid-19-Pandemie das Sammeln von Unterstützungsunterschriften durch vielfältige Gründe erschwert wird. Großveranstaltungen wie z.B. Festivals oder Messen, bei denen man üblicherweise auf gleichgesinnte Unterstützer/innen trifft, sind aktuell untersagt.

Aufgrund der gesetzlichen Kontaktbeschränkungen und/oder aufgrund persönlicher Ängste sind spürbar weniger Menschen auf der Straße anzutreffen, und von den Angesprochenen möchten nur wenige von Fremden in ein Gespräch verwickelt werden. Auch ist es schwieriger, in dieser Zeit überhaupt Mitglieder zu finden, die bereit sind, auf die Straße zu gehen und die politischen Standpunkte ihrer Partei vorzustellen – denn viele gehören entweder selbst zu einer Risikogruppe oder haben Angehörige, die sie nicht gefährden möchten.

Dem Gesetzgeber wirft die ÖDP ein inkonsistentes Verhalten vor. Während in der Infektionsschutzverordnung einerseits gefordert wird, jeder solle seine sozialen Kontakte „auf das absolut nötige Minimum reduzieren“ und dürfe die Wohnung „nur aus triftigen Grund“ verlassen, unternimmt der Senat andererseits nichts, um diese Grundsätze auch auf jene Kontakte anzuwenden, die beim Sammeln von Unterstützungsunterschriften notwendigerweise entstehen. Eine Absenkung der in § 10 LWahlG genannten Quoren ist aber nicht nur aus Gründen eines konsequenten Infektionsschutzes erforderlich, sondern auch unter dem Aspekt der Chancengleichheit der Parteien. Denn gerade weil es derzeit so viel schwerer ist, Unterschriften zu erhalten, ist die Ernsthaftigkeit des Wahlantritts schon bei einer viel kleineren Unterstützerzahl nachgewiesen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Berlin in dieser Hinsicht ohnehin einen Spitzenplatz einnimmt – denn in keinem anderen Bundesland muss man so viele Unterschriften zusammentragen, um mit einer Landesliste an einer Landtagswahl teilzunehmen.

An den Verfassungsgerichtshof appelliert die ÖDP, eine Entscheidung im Eil-Verfahren zu treffen. Würde nämlich erst im Frühjahr oder Sommer festgestellt werden, dass auch schon eine geringere Zahl an Unterschriften für die Wahlteilnahme ausreichend ist, wären all diejenigen Parteien im Nachteil, die bis dahin unter großen Anstrengungen das derzeit noch geltende Quorum erfüllt hätten. Anstatt die Zahl der erforderlichen Unterschriften um einen festen Faktor (z.B. 70 Prozent) zu reduzieren, gibt es alternativ die Möglichkeit, die Pflicht zum Unterschriftensammeln solange auszusetzen, wie die strengen Kontaktbeschränkungen gelten. Ein solcher dynamischer Kompensationsmechanismus hätte den Vorteil, dass man keine Spekulationen darüber anstellen müsse, ab wann wieder reguläre Bedingungen für das Unterschriftensammeln herrschen.

„In Rheinland-Pfalz hat der dortige Landtag freiwillig und unter Zustimmung aller Fraktionen das Unterschriftenquorum wegen der außergewöhnlichen Umstände auf 25 Prozent des Normalwertes reduziert – eine vorbildhaft demokratische Aktion!“, findet Lars C. Arnold, der Landesvorsitzende der Berliner ÖDP. „Die Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus sollten sich gut überlegen, ob sie weiterhin auf Zeit spielen und die berechtigten Sorgen der kleinen Parteien und ihrer Wählerinnen und Wähler ignorieren wollen. Damit setzen sie sich dem Verdacht aus, die Hürden für eine Wahlteilnahme nur deshalb unverhältnismäßig hoch anzusetzen, um unliebsame politische Konkurrenz vom Stimmzettel fernzuhalten. Die „Sonstigen“ haben bei der letzten Abgeordnetenhauswahl immerhin mehr als 9 Prozent der Stimmen erhalten! Wer derartig große Wählergruppen ausgrenzen will, fördert Entwicklungen, wie man sie momentan in den USA beobachten kann“, so der ÖDP-Landesvorsitzende.

Die Organklage der ÖDP im Wortlaut.

Profil:

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) ist eine ölogisch soziale Partei der politischen Mitte. Klimaschutz, Artenschutz, Gemeinwohl-Ökonomie und Abkehr vom blinden Wachstumsglauben sind ihre Kernkompetenzen. Mit über 8.000 Mitgliedern ist die ÖDP die neuntgrößte Partei Deutschlands.
Unter ihren etwa 500 kommunalen Mandaten finden sich auch viele Bürgermeister. Die ÖDP ist seit 2014 im Europaparlament vertreten. Das Mandat ging im Juli 2020 von Prof. Dr. Klaus Bucher auf Manuela Ripa über. Die ÖDP hat als erste Partei in Deutschland erklärt auf Konzernspenden vollständig zu verzichten.

 

Pressekontakt: 

Lars C. Arnold

Vorsitzender des ÖDP Landesverbandes Berlin

0170-2853863

lars_c_arnoldoedp-berlin.de

www.oedp-berlin.de 

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