Mobilfunk
Gesundheits- und umweltverträglich sowie datenschutzkonform gestalten
Die Funkbelastung stieg in Berlin in den letzten Jahren stark an, insbesondere durch den 5G-Mobilfunkausbau, aber auch durch den allgegenwärtigen Einsatz von WLAN, Bluetooth und Schnurlostelefonen.
Die in Deutschland viel zu hohen Mobilfunk-Grenzwerte blenden vielfältige gesundheitliche Effekte aus. Die elektromagnetischen Felder (EMF) des Mobilfunks können bei Menschen, Tieren und Pflanzen zu erheblichen Risiken und Schäden, z. B. des Nerven- sowie des Hormonsystems, zu oxidativem Zellstress, zur Senkung der Fruchtbarkeit, Krebs und Erbgutschäden führen. Die Einführung des 5G-Mobilfunks erfolgte trotz erheblicher zu erwartender Folgen für Mensch und Umwelt ohne Technikfolgenabschätzung.
Umfassende Informationen zum Thema hat der Bundesarbeitskreis Mobilfunk der ÖDP zusammengetragen. Alle zentralen Positionen zum Thema Mobilfunk sind auch in diesem PDF zusammengefasst.
Der Ressourcenverbrauch wird durch 5G-fähige Fahrzeuge und die Nutzung internetbasierter Geräte („Smart Home“) stark wachsen. Hunderttausende zusätzliche Sendeantennen sind geplant. Die wertvollen Grundstoffe werden oft unter unmenschlichen Bedingungen mit schlimmsten Naturzerstörungen abgebaut. Der Energieverbrauch wird durch den explodierenden Datenaustausch weiter steigen, der Gerätemüll ebenso. Durch den Ausbau der 5G-Technologie wird diese Entwicklung befördert. Die Datenerfassung wird durch 5G und das „Internet der Dinge“ (IoT) rasant wachsen und damit das Risiko von Überwachungsstrukturen mit sich bringen: der Mensch wird immer gläserner.
Deshalb fordern wir im Bereich Mobilfunk und Digitalisierung:
- Absenkung des Grenzwertes für die Mobilfunkstrahlung auf 100 μW/m² (statt bis zu 10 Mio. μW/m²) als einklagbaren Schutzstandard sowie Schutz der Innenräume vor Durchstrahlung.
- Funkarme, notruffähige Kitas, Schulen, Kliniken und ÖPNV-Bereiche (wie in anderen Ländern umgesetzt), stattdessen Datenübertragung durch Lichttechnik (VLC, LiFi) oder Kabel; funkarme Gebiete („Weiße Zonen“) für elektrohypersensible Menschen; Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit (wie in der WHO, in Schweden und in Kalifornien).
- Anerkennung der klinischen Umweltmedizin als medizinische Fachrichtung; Einrichtung eines Lehrstuhls für biokonforme Elektrotechniken.
- Moratorium für den Ausbau von 5G-/6G-Mobilfunk, bis Risiken für Mensch und Umwelt durch unabhängige Wissenschaftler ausgeschlossen sind (Technikfolgenabschätzung).
- Schaffung eines gemeinsamen Netzes für alle Mobilfunkbetreiber als öffentlich-rechtliche Aufgabe.
- Umsetzung des deutschen und EU-Vorsorgeprinzips auch beim Mobilfunk.
- Umfangreicher und durchgängiger Datenschutz, hohe Sicherheitsstandards für digitale Geräte; Sicherung von Grundrechten bei der Digitalisierung (z. B. keine gläsernen Bürger:innen).